Meine Vorgehensweis

Entdecken Sie unsere Tipps und Anhaltspunkte für ein besseres Verständnis ihrer Rechte und Vorgehensweisen, wenn Sie im Ausland leben.

Ich reise ins Ausland

Sie können Ihre Rente im Ausland beziehen. Wenn Sie ein Expat-Rentner sein möchten und sich dafür entscheiden, ins Ausland zu ziehen, ist es unerlässlich, Ihre neue Adresse und jede Änderung Ihrer Bankverbindung zu melden.

Sie können Ihre Rente auf Ihr französisches Bankkonto beziehen oder die Überweisung direkt auf Ihr Bankkonto im Ausland beantragen. Fragen Sie Ihre Bank nach den damit verbundenen Bankgebühren.

Meine Daten ändern

Ihre Änderungen der Anschrift und Bankverbindung müssen per Post an ihre regionale Kasse gemeldet werden. Sie müssen ihm ihre neue Adresse, ihren Namen, Vornamen und die Sozialversicherungsnummer angeben und die erforderlichen Belege beifügen.

Meine Existenz begründen

Wenn Sie eine französische Rente (persönliche oder Witwenrente) beziehen, während Sie im Ausland leben, erhalten Sie jedes Jahr eine Lebensbescheinigung. Damit können Sie Ihre Existenz gegenüber Ihrer Regionalkasse nachweisen und so verhindern, dass die Zahlung Ihrer Rente ausgesetzt wird. Ich informiere mich über das Lebenszeugnis.

Wussten Sie schon?

Wenn Sie die "allocation de solidarité aux personnes âgées" (Aspa) oder die "allocation supplémentaire d'invalidité" (ASI) beziehen, sollten Sie wissen, dass für diese Leistungen ein Wohnsitz in Frankreich erforderlich ist. Sie müssen Ihren Umzug ins Ausland Ihrer Regionalkasse mitteilen, da Ihnen diese Leistungen nicht mehr ausgezahlt werden, wenn Sie ins Ausland ziehen.Nach Ihrer Rückkehr können Sie eine neuen Antrag stellen. Mehr über Aspa und ASI.

Meine Rente im Ausland in Bildern

 

 

Ansprüche auf Krankenversicherung

 Die Voraussetzungen

Sie sind Rentner eines französischen Regimes und leben im Ausland? Um die Kostenübernahme für ihre Behandlung durch Ihr Aufenthaltsland zu beantragen, müssen Sie:

  • eine rente aus dem allgemeinen system beziehen;
  • langfristig in einem Land der Europäischen Union oder in einem Land leben, das mit Frankreich ein Abkommen mit Bestimmungen über das Recht auf Gesundheitsversorgung* unterzeichnet hat.

Die Vorgehensweisen

Wenn Sie in einem ausländischen Land wohnen, das ein Abkommen mit Frankreich unterzeichnet hat, können Sie eine Bescheinigung über Ihren Anspruch auf Gesundheitsversorgung beantragen. Sie können es adressieren:

  • oder bei der sozialversicherungsorganisation ihres wohnsitzlandes. Mit dieser Bescheinigung, sobald sie bestätigt wurde, können Sie sich Ihre Gesundheitskosten über das System Ihres Wohnsitzlandes erstatten lassen. Sie wird direkt vom ausländischen Sozialversicherungsträger an uns gesendet;
  • oder durch ausfüllen des fragebogens zur untersuchung des anspruchs auf gesundheitsversorgung. Sie können es online über den Dienst "Mein Formular übermitteln" in Ihr persönlicher Bereich zurücksenden.Sie können ihn auch per Post an die folgende Adresse übermitteln: Rentenversicherung – Dienst „Recht auf Gesundheitspflege“ – 15 avenue Louis Jouhanneau – 37078 TOURS CEDEX 2 – Frankreich.

Wenn Sie nach Prüfung Ihres Antrags Anspruch auf Kostenübernahme für Ihre Gesundheitsfürsorge im Ausland haben, senden wir Ihnen per Post eine Bescheinigung über Ihren Anspruch auf Gesundheitsfürsorge zu. Diese ist so schnell wie möglich bei dem Sozialversicherungsträger einzureichen, der für die Krankenpflege an Ihrem Wohnort im Ausland zuständig ist.

Um sich über Ihre Rechte auf Gesundheitsversorgung bei einem Wohnsitz im Ausland zu informieren, besuchen Sie die Website der Krankenversicherung oder die Website des Zentrum für europäische und internationale Verbindungen im Bereich der sozialen Sicherheit.

Wenn Sie diese Bescheinigung nicht an den für die Krankenversorgung zuständigen Sozialversicherungsträger in ihrem Aufenthaltsland weiterleiten, wird ihre Gesundheitsversorgung nicht übernommen.

Wussten Sie schon?

Im Falle einer Behandlung, die in Frankreich anlässlich eines vorübergehenden Aufenthalts durchgeführt wird, können Ihre Gesundheitskosten unter bestimmten Bedingungen übernommen werden. Die angewendeten Regeln finden Sie auf der Website des Cleiss. Sie können auch die Anmeldeabteilung des „Centre national des retraités de France à l’étranger“ (Cnarefe) der Krankenversicherung konsultieren.

* Liste der Staaten, die ein Sozialversicherungsabkommen mit Frankreich unterzeichnet haben, das Bestimmungen über das Recht auf Gesundheitsversorgung enthält: Algerien, Andorra, Ex-Jugoslawien (Bosnien, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien), Marokko, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Tunesien, Türkei.

Mein Einkommen angeben

In Frankreich

Wenn Sie Ihr Einkommen in Frankreich melden, wird Ihr zu versteuernder Betrag direkt an die Steuerverwaltung weitergeleitet. Mit der Quellensteuer zahlen Sie ihre Einkommensteuer direkt in dem Betrag, in dem Sie ihre Rente beziehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite „Altersversorgung und Einkommenserklärung“.

Im Ausland

Wenn Sie steuerlich außerhalb Frankreichs ansässig sind, unterliegt ihre Rente nicht dem allgemeinen Sozialbeitrag (CSG), dem Beitrag zur Rückzahlung von Sozialschulden (CRDS) oder dem Solidaritätsbeitrag für die Selbständigkeit (Casa).

Dagegen kann ein Krankenversicherungsbeitrag auf ihre im Ausland bezahlte Rente erhoben werden.

Im Rahmen der internationalen Koordination wird der Krankenversicherungsbeitrag erhoben, wenn:

  • sie sich verpflichtend einer französischen krankenversicherung unterwerfen;
  • oder wenn Sie ausländische Staatsangehörige sind und mindestens 15 Jahre Alterssicherung in Frankreich absolvieren.

Der Abgabesatz für den Krankenversicherungsbeitrag beträgt 3,20 %.

 

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Seiten „Meine Existenz rechtfertigen“; „Mein Einkommen melden“.